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Räum- und Streupflicht |
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Samstag, den 03. Dezember 2011 um 13:52 Uhr |
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Winterliche Verhältnisse erwarten uns.
Deshalb habe ich die Streusandkästen an einigen Gemeindestraßen mit Split befüllen lassen. Der Schneepflug der Fa. Schiefelbusch wird uns bei notwendiger Schneeräumung unterstützen. Gleichwohl entbindet das die Anlieger nicht von ihrer Räum- und Streupflicht. Nach der entsprechenden Ortssatzung sind diese verpflichtet, bei Schnee und Glätte die Gehwege und Ortsstraßen (bis zur Mitte) von Schnee und Eis frei zu halten und wenn nötig abzustreuen. Ich erinnere auf diesem Wege an diese Verpflichtung und bedanke mich bei allen, die dieser Aufgabe in eigenem Interesse gewissenhaft nachkommen. Nicht nur Schulkinder, Zeitungs- und Briefzusteller sind dankbar.
Auch haftungsrechtliche Probleme können relevant sein und Bußgeldverfahren vermieden werden. Kommen Sie gut durch den Winter!
Günther Raspel Ortsbürgermeister
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