Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen a.W. für das Jahr 2010
vom 15.07.2010
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), am 05.07.2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 12.07.2010 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 336.699,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 363.586,00 Euro
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf -26.887,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 309.210,00 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 320.170,00 Euro
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf -10.960,00 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf Euro
der Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 75.300,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 17.770,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 57.530,00 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 37.000,00 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 83.570,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf -46.570,00 Euro
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 421.510,00 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 421.510,00 Euro
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf 533.500,00 Euro
§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf Euro
verzinste Kredite auf 0,00 Euro
zusammen auf 0,00 Euro
§ 3 - Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 269 v.H.
Grundsteuer B auf 317 v.H.
Gewerbesteuer auf 330 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 30,00 Euro
für den zweiten Hund 46,00 Euro
für jeden weiteren Hund 61,00 Euro
für den ersten gefährlichen Hund 460,00 Euro
für den zweiten gefährlichen Hund 613,00 Euro
für jeden weiteren gefährlichen Hund 613,00 Euro
§ 4 - Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2008 betrug Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2009
beträgt Euro
und zum 31.12.2010 Euro
§ 5 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GEmO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 Euro überschritten sind.
§ 6 - Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze (§ 4 Abs. 12 GemHVO) von 3.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Stahlhofen a.W., 15.07.2010 Raspel
Ortsgemeinde Stahlhofen a.W. Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.07.2010 bis 03.08.2010 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer 26, öffentlich aus. Daneben liegt der Haushaltsplan bei dem Ortsbürgermeister in der oben genannten Zeit während der allgemeinen Sprechzeiten aus.
Westerburg, 15.07.2010 im Auftrag Peter Jung
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg