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Räum- und Streupflicht Drucken
Freitag, den 18. Dezember 2009 um 15:11 Uhr

Räum- und StreupflichtDer Winter hat mit Eis und Schnee erwartungsgemäß Einzug gehalten.
In den Streusandkästen an den Gemeindestraßen befindet sich Split.
Der Schneepflug der Fa. Schiefelbusch wird uns bei notwendiger Schneeräumung unterstützen; ich bitte, die Fahrzeuge auf den eigenen Grundstücken abzustellen, damit der Schneepflug ungehindert räumen kann.
Gleichwohl entbindet das die Anlieger nicht von ihrer Räum- und Streupflicht. Nach der entsprechenden Ortssatzung sind diese verpflichtet, bei Schnee und Glätte die Gehwege und Ortsstraßen (bis zur Mitte) von Schnee und Eis frei zu halten und wenn nötig abzustreuen.
Ich erinnere auf diesem Wege an diese Verpflichtung und bedanke mich bei allen, die dieser Aufgabe in eigenem Interesse gewissenhaft nachkommen.

Nicht nur Schulkinder, Zeitungs- und Briefzusteller sind dankbar. Auch haftungsrechtliche Probleme können relevant und Bußgeldverfahren vermieden werden.

Kommen Sie gut durch den Winter!

Günther Raspel
Ortsbürgermeister

 

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