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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen a.W. für das Jahr 2010 Drucken
Freitag, den 23. Juli 2010 um 12:57 Uhr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen a.W. für das Jahr 2010

vom 15.07.2010

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), am 05.07.2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 12.07.2010 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 336.699,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 363.586,00 Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf -26.887,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 309.210,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf 320.170,00 Euro

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf -10.960,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf Euro

der Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 75.300,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 17.770,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 57.530,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 37.000,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 83.570,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf -46.570,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 421.510,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 421.510,00 Euro

die Veränderung des Finanzmittelbestands

im Haushaltsjahr auf 533.500,00 Euro

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf Euro

verzinste Kredite auf 0,00 Euro

zusammen auf 0,00 Euro

§ 3 - Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf 269 v.H.

Grundsteuer B auf 317 v.H.

Gewerbesteuer auf 330 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 30,00 Euro

für den zweiten Hund 46,00 Euro

für jeden weiteren Hund 61,00 Euro

für den ersten gefährlichen Hund 460,00 Euro

für den zweiten gefährlichen Hund 613,00 Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund 613,00 Euro

§ 4 - Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2008 betrug Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2009

beträgt Euro

und zum 31.12.2010 Euro

§ 5 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GEmO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 Euro überschritten sind.

§ 6 - Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze (§ 4 Abs. 12 GemHVO) von 3.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Stahlhofen a.W., 15.07.2010 Raspel

Ortsgemeinde Stahlhofen a.W. Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.07.2010 bis 03.08.2010 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer 26, öffentlich aus. Daneben liegt der Haushaltsplan bei dem Ortsbürgermeister in der oben genannten Zeit während der allgemeinen Sprechzeiten aus.

Westerburg, 15.07.2010 im Auftrag Peter Jung

Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg


 

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